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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Bedingungen gelten für die Vermietung eines Leihrades von Marienbike Inh. Bruno Glaentzer  nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mieter geschlossenen Vertrages.

Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.

§ 2 Vertragsschluss
Das Mietverhältnis wird durch die entsprechenden Unterschriften des Mieters und des Handlungsbevollmächtigten von Marienbike unter den Mietvertrag begründet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Kopie des Personalausweises mit Lichtbild in Kopie als Anlage zum Mietvertrag von uns genommen wird. Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt.

§ 3 Mietpreis/Mietkaution
(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Leihrades in voller Höhe zu entrichten.
Bei frühzeitigen Buchungen, bitten wir um eine Anzahlung von mindestens 25% des Mietpreises, spätestens 14 Tage vor Mietbeginn.
(3) Der Mieter hat vor Übergabe des Leihrades an uns eine Kaution in Höhe der im Mietvertrag genannten Summe zu zahlen und/oder einen gültigen und amtlichen Bildausweis während der Mietdauer zu hinterlegen.

§ 4 Mietgegenstand
(1) Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Leihrades durch den Mieter gegen Entgelt in dem nach dem geschlossenen Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.
(2) Die ordnungsgemäße, insbesondere die verkehrssichere und technisch einwandfreie Beschaffenheit des Leihrades wird bei Übergabe durch den Mieter schriftlich bestätigt.
(3) Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
(4) Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
(5) Ein leer gefahrener Akku ist KEIN Reklamationsgrund

§ 5 Haftung des Vermieters
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der
Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

§ 6 Besondere Pflichten des Mieters
(1) Das vermietete Leihrad darf nur vom Mieter, bei der Miete mehrerer Leihräder, nur durch die im Mietvertrag angegebenen weiteren Nutzer geführt werden.
(2) Der Mieter und die weiteren Nutzer haben das Leihrad sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.
(3) Dem Mieter ist es untersagt, das Leihrad zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu nutzen.
(4) Bei Unfällen hat der Mieter immer eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter uns unverzüglich den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.
(5) Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern.
(6) Der Fahrradcomputer darf nicht ohne Aufsicht an den Rädern zurückgelassen werden.

§ 7 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, Diebstahl oder sonstige Entwendung des Leihrades während seiner Besitzzeit.
(2) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad und gegenüber Dritten aufgrund eines Unfalls, den der Mieter verschuldet.
(3)Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.
(4) Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.

§ 8 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, uns das Leihrad nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Übergabeort des Leihrades in demselben Zustand, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Leihrades durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben.
(2) Die Rückgabe hat zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zu erfolgen.
(3) Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter verpflichtet, Marienbike umgehend über den Grund der Verzögerung zu informieren. Wird die im Mietvertrag festgelegte Vermietungsdauer um mehr als eine Stunde überschritten, wird eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Stornobedingungen
Stornierungen, als auch Teilstornierungen, von Buchungen sind nur schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Festgelegter Mietantritt/Mietbeginn ist immer der in der Buchung/im Mietvertrag angegebene Start-Zeitpunkt. Sollte eine Stornierung bis zu 28 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, fallen keine Stornokosten an.

Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn fallen 25 % Stornogebühren an, bis zu 7 Tage vor Mietbeginn 50 %, bis zu 3 Tagen vor Mietbeginn 75 % und bei weniger als 72 Stunden oder nicht erscheinen 100 % des Mietpreises. Die Stornokosten können höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Vermieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Lieferpauschale wird bei einer Stornierung nicht berechnet. Falls es uns gelingt, die Räder kurzfristig noch anderweitig zu vermieten, werden wir Ihnen keine bzw. nur anteilige Stornogebühren berechnen.

AGB Stand: 03.05.2023